Zitierungen von § 98 2. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 98 2. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 100 2. WOMitbestG Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen (vom 02.09.2015)
... 2 und Abs. 4 ist im Seebetrieb nicht anzuwenden; § 26 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend; § 98 Abs. 4 ist anzuwenden. (4) Die in § 37 Abs. 2 Satz 1 bezeichnete Mindestfrist ... der Wahlvorschläge im Seebetrieb gilt § 26 Abs. 3 Satz 1 entsprechend und § 98 Abs. 4 ist ...
§ 102 2. WOMitbestG Wahlausschreiben im Seebetrieb
... im Seebetrieb ist § 39 Abs. 2 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden; § 26 Abs. 5 und § 98 Abs. 4 sind ...
§ 105 2. WOMitbestG Wahlausschreiben im Seebetrieb
... Unternehmenswahlvorstands. (2) § 26 Abs. 5, § 39 Abs. 2 Satz 1 und § 98 Abs. 4 sind entsprechend ...
§ 108 2. WOMitbestG Gemeinsame Vorschrift
... Anwendung von § 4 Abs. 5 bleibt der Seebetrieb außer Betracht. Im Seebetrieb ist § 98 Abs. 6 Satz 1 entsprechend anzuwenden. § 10 ist nicht anzuwenden. (2) Für ... (2) Für Mitteilungen, die im Seebetrieb bekannt zu machen sind, ist § 98 Abs. 4 ...
§ 109 2. WOMitbestG Abberufungsausschreiben für den Seebetrieb, Wählerliste
... im Seebetrieb auch die in § 102 Abs. 1 bezeichneten Angaben enthalten. (3) § 98 Abs. 5 und 7 ist entsprechend ...
§ 111 2. WOMitbestG Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten
... eine Liste der Abstimmungsberechtigten des Seebetriebs aufgestellt; § 92 Abs. 3 und § 98 Abs. 5 bis 7 sind entsprechend anzuwenden. (3) Die in § 95 Abs. 1 Satz 2 ...


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