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Zitierungen von § 103 2. WOMitbestG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 103 2. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. WOMitbestG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 106 2. WOMitbestG Stimmabgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs
... für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer erforderlichen Unterlagen; § 103 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Die Wahlbriefe müssen bis zum Ablauf des Tages vor der ...
§ 110 2. WOMitbestG Stimmabgabe
... Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs stimmen in Briefwahl ab. § 103 Abs. 2 ist entsprechend ...
§ 113 2. WOMitbestG Abstimmung, Mitteilung des Abstimmungsergebnisses (vom 02.09.2015)
... Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs stimmen in Briefwahl ab. § 103 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Die §§ 19, 20 und 96 sind auf die Arbeitnehmer des ...
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