Zitierungen von § 106 2. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 106 2. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 107 2. WOMitbestG Wahlniederschrift (vom 02.09.2015)
... des Seebetriebs und die Umrechnung dieser Stimmen auf Stimmen von Delegierten nach § 106 Abs. 5 Nr. 2, c) die Summen der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden ... des Seebetriebs und die Umrechnung dieser Stimmen auf Stimmen von Delegierten nach § 106 Abs. 5 Nr. 2, c) die Summen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber ...
§ 111 2. WOMitbestG Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten
... (3) Die in § 95 Abs. 1 Satz 2 bezeichnete Frist wird auf elf Wochen verlängert. § 106 Abs. 3 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass der Unternehmenswahlvorstand ...


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