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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.12.2010 aufgehoben

§ 1 - Straffreiheitsgesetz 1970 (StrFrhG 1970 k.a.Abk.)

G. v. 20.05.1970 BGBl. I S. 509; aufgehoben durch Artikel 50 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Geltung ab 22.05.1970; FNA: 450-12-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 1 Anwendungsbereich



Wegen Straftaten nach Vorschriften, die durch das Dritte Gesetz zur Reform des Strafrechts aufgehoben oder ersetzt werden (§ 2 Abs. 1), sowie wegen Straftaten, die in der Zeit vom 1. Januar 1965 bis zum 31. Dezember 1969 durch Demonstrationen oder im Zusammenhang hiermit begangen worden sind (§ 2 Abs. 2), wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Straffreiheit gewährt. Die Straffreiheit erfaßt rechtskräftig verhängte Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt sind, sowie zu erwartende Strafen.

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Zitierungen von § 1 Straffreiheitsgesetz 1970

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 StrFrhG 1970 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrFrhG 1970 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 StrFrhG 1970 Ordnungswidrigkeiten
... §§ 1 und 2 Abs. 2 sowie die §§ 3 bis 5, 8, 9 Abs. 1 und 4 gelten bei Ordnungswidrigkeiten ...