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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.12.2010 aufgehoben

§ 2 - Straffreiheitsgesetz 1970 (StrFrhG 1970 k.a.Abk.)

G. v. 20.05.1970 BGBl. I S. 509; aufgehoben durch Artikel 50 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Geltung ab 22.05.1970; FNA: 450-12-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 2 Rahmen der Straffreiheit



(1) Straffreiheit wird für Freiheitsstrafen und Geldstrafen gewährt wegen Straftaten nach den §§ 110, 114 bis 119 und 125 des Strafgesetzbuches sowie nach den §§ 23 und 29 Nr. 4 des Versammlungsgesetzes.

(2) Straffreiheit wird auch gewährt für Freiheitsstrafen und Geldstrafen wegen Straftaten, die durch eine zur Meinungsäußerung oder Meinungsbildung in öffentlichen Angelegenheiten bestimmte Demonstration oder im Zusammenhang hiermit begangen worden sind.

(3) Straffreiheit nach Absatz 2 ist ausgeschlossen,

1.
bei Verbrechen und Vergehen

a)
wider das Leben (§§ 211 bis 222 des Strafgesetzbuches),

b)
der schweren Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 224 bis 226 des Strafgesetzbuches),

c)
des Friedensverrates, Hochverrates und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrates und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 80 bis 100a des Strafgesetzbuches),

d)
der Volksverhetzung (§ 130 des Strafgesetzbuches) sowie

e)
bei gemeingefährlichen Verbrechen und Vergehen nach den §§ 306 bis 315a, 315c bis 316a, 321 und 324 des Strafgesetzbuches;

2.
bei Verbrechen und Vergehen, die aus Eigennutz begangen worden sind;

3.
bei Verbrechen und Vergehen, wenn eine Freiheitsstrafe, einschließlich einer etwaigen Ersatzfreiheitsstrafe, neun Monate übersteigt.



 

Zitierungen von § 2 Straffreiheitsgesetz 1970

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 StrFrhG 1970 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrFrhG 1970 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 StrFrhG 1970 Anwendungsbereich
... die durch das Dritte Gesetz zur Reform des Strafrechts aufgehoben oder ersetzt werden (§ 2 Abs. 1), sowie wegen Straftaten, die in der Zeit vom 1. Januar 1965 bis zum 31. Dezember 1969 ... 31. Dezember 1969 durch Demonstrationen oder im Zusammenhang hiermit begangen worden sind (§ 2 Abs. 2), wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Straffreiheit gewährt. Die ...
§ 10 StrFrhG 1970 Ordnungswidrigkeiten
... §§ 1 und 2 Abs. 2 sowie die §§ 3 bis 5, 8, 9 Abs. 1 und 4 gelten bei Ordnungswidrigkeiten ...