Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.12.2010 aufgehoben
§ 3 - Straffreiheitsgesetz 1970 (StrFrhG 1970 k.a.Abk.)
G. v. 20.05.1970 BGBl. I S. 509; aufgehoben durch Artikel 50 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Geltung ab 22.05.1970; FNA: 450-12-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
|
Geltung ab 22.05.1970; FNA: 450-12-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
|
§ 3 Auswirkungen der Straffreiheit
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Strafen, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtskräftig verhängt sind, werden erlassen, soweit sie noch nicht vollstreckt sind. Anhängige Verfahren werden eingestellt, neue nicht eingeleitet.
Zitierungen von § 3 Straffreiheitsgesetz 1970
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 StrFrhG 1970 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StrFrhG 1970 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 StrFrhG 1970 Ordnungswidrigkeiten
... §§ 1 und 2 Abs. 2 sowie die §§ 3 bis 5, 8, 9 Abs. 1 und 4 gelten bei Ordnungswidrigkeiten ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5186/a71556.htm