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Artikel 4 - Offshore-Steuergesetz (OffshStG k.a.Abk.)

G. v. 19.08.1955 BGBl. II S. 821; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.05.2009 BGBl. I S. 1090
Geltung ab 26.08.1955; FNA: 611-10-4 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Artikel 4


Artikel 4 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(aufgehoben)





 

Frühere Fassungen von Artikel 4 Offshore-Steuergesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2009Artikel 4 Truppenzollrechtsänderungsgesetz
vom 19.05.2009 BGBl. I S. 1090

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 4 Offshore-Steuergesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 OffshStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OffshStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Truppenzollrechtsänderungsgesetz
G. v. 19.05.2009 BGBl. I S. 1090
Artikel 4 TrZollRÄndG Änderung des Offshore-Steuergesetzes
... hierfür vereinbarte Dokument." 2. Artikel 3 §§ 3 bis 5 und Artikel 4 werden ...