§ 84 Nachweis der Stabilität
(siehe BGBl. I 1988 S. 262 - 263)
interne Verweise§ 82 BinSchUO Allgemeines ... 11.01 bis 11.11 der Rheinschiffs-Untersuchungsordnung nach Maßgabe der §§ 83 bis 89 sinngemäß anzuwenden. Auf den übrigen Wasserstraßen der Zone 2 und ...
§ 83 BinSchUO Begriffsbestimmungen ... Be- und Entladen der Fähre der höchstzulässige Krängungswinkel nach § 84 Abs. 3 über- und der Restfreibord nach § 84 Abs. 7 unterschritten wird, 6. ... Krängungswinkel nach § 84 Abs. 3 über- und der Restfreibord nach § 84 Abs. 7 unterschritten wird, 6. ein Aufstau der Verlauf der ...
§ 85 BinSchUO Festigkeit des Wagendecks ... ein Festigkeitsnachweis für die Belastung des Wagendecks mit Landfahrzeugen nach § 84 Abs. 9 Nr. 3 und 4 erbracht sein. § 77 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 gilt ...
§ 86 BinSchUO Einsenkungsmarken ... Einsenkungsmarke für die Tiefgänge anzubringen, die den Tragfähigkeiten nach § 84 Abs. 9 Nr. 2 entsprechen. (3) Die Einsenkungsmarken müssen in der senkrechten ...
§ 88 BinSchUO Eintragung der Fährstelle ... der die in die Stabilitätsrechnung eingesetzten Fließgeschwindigkeiten nach § 84 Abs. 6 entsprechen, wird unter Angabe des Flußkilometers in das Fährzeugnis ...
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