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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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Anlage 7 - Binnenschiffs-Untersuchungsordnung (BinSchUO)
V. v. 17.03.1988 BGBl. I S. 238; aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 1 V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868
Geltung ab 01.04.1988; FNA: 9502-19 Schiffssicherheit
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Geltung ab 01.04.1988; FNA: 9502-19 Schiffssicherheit
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Anlage 7 Bescheinigung über die Besatzung
Anlage 7 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1988 S. 298 - 299)
Zitierungen von Anlage 7 BinSchUO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchUO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 BinSchUO Andere Fahrtauglichkeitsbescheinigungen (vom 08.11.2006)
... den §§ 112 bis 123 genügen und in der Bescheinigung über die Besatzung (Anlage 7 ) oder 2. im Schiffsattest eingetragen sein; diese Eintragung genügt nur, wenn sie ...
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