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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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Anlage 8 - Binnenschiffs-Untersuchungsordnung (BinSchUO)
V. v. 17.03.1988 BGBl. I S. 238; aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 1 V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868
Geltung ab 01.04.1988; FNA: 9502-19 Schiffssicherheit
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Geltung ab 01.04.1988; FNA: 9502-19 Schiffssicherheit
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Anlage 8 (zu § 19a Abs. 1)
Anlage 8 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 2005 S. 2493 - 2496)
Zitierungen von Anlage 8 BinSchUO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchUO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19a BinSchUO Vorschriften für den Einbau typgeprüfter Motoren in Wasserfahrzeuge
... genügt; 10. "Motorengruppe" eine nach Anlage 8 Teil I von einem Hersteller festgelegte und von der nach § 3 der ... zulässig ist; 11. "Motorparameterprotokoll" das Dokument nach Anlage 8 Teil II, in dem alle Parameter, einschließlich Bauteile (Komponenten) und ...
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