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Zitierungen von § 117 BinSchUO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 117 BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchUO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 BinSchUO Andere Fahrtauglichkeitsbescheinigungen (vom 08.11.2006)
... muß die Besatzung nach Zahl und Zusammensetzung entweder 1. den §§ 112 bis 123 genügen und in der Bescheinigung über die Besatzung (Anlage 7) oder ...
§ 112 BinSchUO Allgemeines
... der Fahrt auf dem Rhein - an Bord befinden muß, bestimmt sich nach den §§ 113 bis 123 und wird von der Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt in das ... Rheinschiffsuntersuchungsordnung. (3) Für die Besatzung nach den §§ 113 bis 123 gilt § 23.04 der Rheinschiffsuntersuchungsordnung. (4) (weggefallen) ...
§ 115 BinSchUO Dienst- und Ruhezeiten
... die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 als erfüllt, wenn die nach den §§ 116 bis 121 für diese Betriebsformen jeweils vorgeschriebene Besatzung von Beginn der Fahrt an ...
§ 120 BinSchUO Sonstige Wasserfahrzeuge
... Wasserfahrzeuge, die nicht unter die §§ 116 bis 119 fallen (z.B. Fähren, schwimmende Geräte), setzt die ...
§ 121 BinSchUO Abweichungen
... und Zweckbestimmung des Schiffes anzunehmen ist, daß die Besatzung nach den §§ 116 bis 119 nicht unter allen Umständen zu seinem sicheren Betrieb ausreicht. (3) Bei ...
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