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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2011 aufgehoben
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§ 5 - EG-Beitreibungsgesetz (EG-BeitrG)

neugefasst durch B. v. 03.05.2003 BGBl. I S. 654; aufgehoben durch Artikel 25 Abs. 6 G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Geltung ab 18.08.1979; FNA: 610-1-5 Allgemeines Steuerrecht
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§ 5 Umrechnung



Die Forderungen werden in Euro vollstreckt. Die Forderungen werden von der ersuchenden Behörde in Euro umgerechnet.

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