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Änderung § 25 BEZNG vom 08.09.2015

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 25 BEZNG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.09.2015 geltenden Fassung
§ 25 BEZNG n.F. (neue Fassung)
in der am 08.09.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 513 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 25 Verwaltungsvorschriften


(Text alte Fassung)

Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der §§ 20 bis 24 erläßt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

(Text neue Fassung)

Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der §§ 20 bis 24 erläßt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

(heute geltende Fassung)