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Zitierungen von § 20 BEZNG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 BEZNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BEZNG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BEZNG Gliederung und Aufgaben des Bundeseisenbahnvermögens
... hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Erfüllung der in § 20 Abs. 1 und 2 bestimmten Übertragungsverpflichtungen, 2. Wahrnehmung ... 5. die Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften, die im Sinne des § 20 Abs. 1 nicht bahnnotwendig ...
§ 5 BEZNG Haftung des Bundes
... des Bundeseisenbahnvermögens mit Ausnahme der Verbindlichkeiten, die in § 20 Abs. 1 Satz 2 genannt sind. Satz 1 gilt entsprechend für Verbindlichkeiten, die das ...
§ 23 BEZNG Feststellung des Übergangs und Vornahme der Übertragung
... Durch einen solchen Bescheid können Liegenschaften auch zur Erfüllung der in § 20 genannten Verpflichtung auf die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft übertragen werden. Den ...
§ 25 BEZNG Verwaltungsvorschriften (vom 08.09.2015)
... zur Durchführung der §§ 20 bis 24 erläßt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im ...
§ 26 BEZNG Übertragung von Liegenschaften auf Dritte (vom 08.09.2015)
... soweit dies für den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur notwendig (bahnnotwendig) ist. § 20 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Voraussetzung für einen Anspruch auf ... über den Inhalt des Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach § 20 Abs. 1 Satz 2 auf Anrufung eines der Beteiligten das im Vertrag vorzusehende Schiedsgericht. ...
§ 27 BEZNG Anwendung von Vorschriften auf ausgegliederte Gesellschaften
... 1 Nr. 1 oder 2 des genannten Gesetzes ausübt. (2) Die Ansprüche aus § 20 Abs. 1 und 2 können von der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft nur auf die nach § 2 Abs. 1 ...
Zitat in folgenden Normen
Deutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG)
Artikel 2 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2386, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
§ 1 DBGrG Errichtung der Gesellschaft
... Aus dem Bundeseisenbahnvermögen sind in Erfüllung der in § 20 Abs. 1 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen vom 27. ...
§ 10 DBGrG Eröffnungsbilanz
... Ausgliederungszeitpunkt aufgestellt werden; in diesem Fall sind die gemäß § 20 Abs. 1 und § 21 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen ...
§ 11 DBGrG Steuerliche Vorschriften
... im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes, die sich aus der Durchführung der §§ 20 bis 24 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen ergeben, sind ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 306 9. ZustAnpV Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz
... 2 Satz 2 und 3, § 13 Abs. 3 Satz 3 erster Halbsatz und Satz 4, § 18 Abs. 2 und 3, § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3, § 22 Abs. 5, § 24 Abs. 3 Satz 1, §§ 25, 26 Abs. 3 sowie ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 513 10. ZustAnpV Änderung des Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes
... 2 und 3, § 16 Absatz 3 Satz 1 und 3 und Absatz 4 und 5, § 18 Absatz 2 und 3 sowie § 20 Absatz 2 Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau und ...
Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 109 2. BRBG Änderung des Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes
... Mark" durch die Wörter „5 Millionen Euro" ersetzt. 2. § 20 Absatz 4 und 5 wird ...
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