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Zitierungen von § 1 Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ÜDolmPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÜDolmPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 ÜDolmPrV Zulassungsvoraussetzungen
... dienlich sein und wesentliche Bezüge zu dessen Aufgaben gemäß § 1 Abs. 2 haben. (3) Zur Prüfung im Qualifikationsbereich Dolmetschen ist ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5206/v71881.htm