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Zitierungen von § 8 Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 ÜDolmPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÜDolmPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ÜDolmPrV Ziel der Prüfung
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Durch die Prüfung zum Geprüften ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5206/v71888.htm