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Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ÜDolmPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÜDolmPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 ÜDolmPrV Bestehen der Prüfungen
... Bestehen der Prüfung gemäß Absatz 3 ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 2 auszustellen. Aus den Zeugnissen müssen die in den Qualifikationsschwerpunkten der einzelnen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5206/v71893.htm