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Synopse aller Änderungen des BBergG am 15.08.2013

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 15. August 2013 durch Artikel 2 des BGebGEG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BBergG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

BBergG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.08.2013 geltenden Fassung
BBergG n.F. (neue Fassung)
in der am 15.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 92 G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Erster Teil Einleitende Bestimmungen
    § 1 Zweck des Gesetzes
    § 2 Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
    § 3 Bergfreie und grundeigene Bodenschätze
    § 4 Begriffsbestimmungen
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 5 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Verwaltungskostengesetzes
(Text neue Fassung)

    § 5 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Zweiter Teil Bergbauberechtigungen
    Erstes Kapitel Bergfreie Bodenschätze
       Erster Abschnitt Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum
          § 6 Grundsatz
          § 7 Erlaubnis
          § 8 Bewilligung
          § 9 Bergwerkseigentum
          § 10 Antrag
          § 11 Versagung der Erlaubnis
          § 12 Versagung der Bewilligung
          § 13 Versagung der Verleihung von Bergwerkseigentum
          § 14 Vorrang
          § 15 Beteiligung anderer Behörden
          § 16 Form, Inhalt und Nebenbestimmungen
          § 17 Entstehung des Bergwerkseigentums
          § 18 Widerruf
          § 19 Aufhebung der Erlaubnis und Bewilligung
          § 20 Aufhebung von Bergwerkseigentum
          § 21 Beteiligung an der Aufsuchung
          § 22 Übertragung und Übergang der Erlaubnis und Bewilligung
          § 23 Veräußerung von Bergwerkseigentum
       Zweiter Abschnitt Vereinigung, Teilung und Austausch von Bergwerkseigentum
          § 24 Zulässigkeit der Vereinigung
          § 25 Voraussetzungen der Vereinigung
          § 26 Genehmigung der Vereinigung, Berechtsamsurkunde
          § 27 Wirkung der Vereinigung
          § 28 Teilung
          § 29 Austausch
       Dritter Abschnitt Feldes- und Förderabgabe
          § 30 Feldesabgabe
          § 31 Förderabgabe
          § 32 Feststellung, Erhebung und Änderung der Feldes- und Förderabgabe
       Vierter Abschnitt Fundanzeige
          § 33 Anzeige und Entschädigung
    Zweites Kapitel Grundeigene Bodenschätze
       § 34 Inhalt der Befugnis zur Aufsuchung und Gewinnung grundeigener Bodenschätze
    Drittes Kapitel Zulegung
       § 35 Voraussetzungen
       § 36 Verfahren
       § 37 Entschädigung
       § 38 Inhalt der Zulegung, Aufhebung, Förderabgabe
Dritter Teil Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung
    Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften über die Aufsuchung und Gewinnung
       Erster Abschnitt Aufsuchung
          § 39 Einigung mit dem Grundeigentümer, Zustimmung anderer Behörden, Entschädigung
          § 40 Streitentscheidung
          § 41 Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung
       Zweiter Abschnitt Gewinnung
          § 42 Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Gewinnung bergfreier Bodenschätze
          § 43 Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Gewinnung grundeigener Bodenschätze
          § 44 Hilfsbaurecht
          § 45 Mitgewinnung von Bodenschätzen bei Anlegung von Hilfsbauen
          § 46 Hilfsbau bei Bergwerkseigentum
          § 47 Benutzung fremder Grubenbaue
       Dritter Abschnitt Verbote und Beschränkungen
          § 48 Allgemeine Verbote und Beschränkungen
          § 49 Beschränkung der Aufsuchung auf dem Festlandsockel und innerhalb der Küstengewässer
    Zweites Kapitel Anzeige, Betriebsplan
       § 50 Anzeige
       § 51 Betriebsplanpflicht
       § 52 Betriebspläne für die Errichtung und Führung des Betriebes
       § 53 Betriebsplan für die Einstellung des Betriebes, Betriebschronik
       § 54 Zulassungsverfahren
       § 55 Zulassung des Betriebsplanes
       § 56 Form und Inhalt der Zulassung, Sicherheitsleistung
       § 57 Abweichungen von einem zugelassenen Betriebsplan
       § 57a Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung
       § 57b Vorzeitiger Beginn, Vorbescheide, Teilgenehmigungen, Vorrang
       § 57c Ermächtigung
    Drittes Kapitel Verantwortliche Personen
       § 58 Personenkreis
       § 59 Beschäftigung verantwortlicher Personen
       § 60 Form der Bestellung und Abberufung verantwortlicher Personen, Namhaftmachung
       § 61 Allgemeine Pflichten
       § 62 Übertragbarkeit bestimmter Pflichten und Befugnisse
    Viertes Kapitel Sonstige Bestimmungen für den Betrieb
       § 63 Rißwerk
       § 64 Markscheider
       § 64a (aufgehoben)
Vierter Teil Ermächtigungen zum Erlaß von Bergverordnungen
    § 65 Anzeige, Genehmigung, allgemeine Zulassung, Prüfung
    § 66 Schutzmaßnahmen, Wiedernutzbarmachung, Fachkunde
    § 67 Technische und statistische Unterlagen, Markscheidewesen
    § 68 Erlaß von Bergverordnungen
Fünfter Teil Bergaufsicht
    § 69 Allgemeine Aufsicht
    § 70 Allgemeine Aufsichtsbefugnisse, Auskunfts- und Duldungspflichten
    § 71 Allgemeine Anordnungsbefugnis
    § 72 Verhinderung unerlaubter Tätigkeiten, Sicherstellung
    § 73 Untersagung der Beschäftigung verantwortlicher Personen
    § 74 Hilfeleistung, Anzeigepflicht
Sechster Teil Berechtsamsbuch, Berechtsamskarte
    § 75 Anlegung und Führung des Berechtsamsbuchs und der Berechtsamskarte
    § 76 Einsicht
Siebenter Teil Bergbau und Grundbesitz, Öffentliche Verkehrsanlagen
    Erstes Kapitel Grundabtretung
       Erster Abschnitt Zulässigkeit und Voraussetzungen der Grundabtretung
          § 77 Zweck der Grundabtretung
          § 78 Gegenstand der Grundabtretung
          § 79 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Grundabtretung
          § 80 Grundabtretungsbegünstigter und -pflichtiger
          § 81 Umfang der Grundabtretung
          § 82 Ausdehnung der Grundabtretung
          § 83 Sinngemäße Anwendung von Vorschriften
       Zweiter Abschnitt Entschädigung
          § 84 Entschädigungsgrundsätze
          § 85 Entschädigung für den Rechtsverlust
          § 86 Entschädigung für andere Vermögensnachteile, Mitverschulden
          § 87 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten
          § 88 Schuldübergang bei Entziehung des Eigentums an Grundstücken
          § 89 Entschädigungsleistung
          § 90 Wertänderungen, Veränderungen, Begründung neuer Rechtsverhältnisse
       Dritter Abschnitt Vorabentscheidung, Ausführung und Rückgängigmachen der Grundabtretung
          § 91 Vorabentscheidung
          § 92 Ausführung der Grundabtretung
          § 93 Hinterlegung
          § 94 Geltendmachung der Rechte an der Hinterlegung, Verteilungsverfahren
          § 95 Lauf der Verwendungsfrist
          § 96 Aufhebung der Grundabtretung
       Vierter Abschnitt Vorzeitige Besitzeinweisung
          § 97 Voraussetzungen
          § 98 Besitzeinweisungsentschädigung
          § 99 Zustandsfeststellung
          § 100 Wirksamwerden und Rechtsfolgen der vorzeitigen Besitzeinweisung, Sicherheitsleistung
          § 101 Aufhebung und Änderung der vorzeitigen Besitzeinweisung
          § 102 Entschädigung bei Aufhebung oder Änderung der vorzeitigen Besitzeinweisung
       Fünfter Abschnitt Kosten, Zwangsvollstreckung, Verfahren
          § 103 Kosten
          § 104ex
          Vollstreckbarer Titel
             § 105 Verfahren
             § 106 Benachrichtigungen
    Zweites Kapitel Baubeschränkungen
       § 107 Festsetzung von Baubeschränkungsgebieten
       § 108 Wirkung der Festsetzung
       § 109 Entschädigung
    Drittes Kapitel Bergschaden
       Erster Abschnitt Anpassung
          § 110 Anpassungspflicht
          § 111 Sicherungsmaßnahmen
          § 112 Verlust des Ersatzanspruchs
          § 113 Bauwarnung
       Zweiter Abschnitt Haftung für Bergschäden
          Erster Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
             § 114 Bergschaden
             § 115 Ersatzpflicht des Unternehmers
             § 116 Ersatzpflicht des Bergbauberechtigten
             § 117 Umfang der Ersatzpflicht, Verjährung, Rechte Dritter
             § 118 Mitwirkendes Verschulden
             § 119 Mitwirkung eines Dritten
             § 120 Bergschadensvermutung
             § 121 Verhältnis zu anderen Vorschriften
          Zweiter Unterabschnitt Bergschadensausfallkasse
             § 122 Ermächtigung
             § 123 Durchführungsverordnung
       Dritter Abschnitt Bergbau und öffentliche Verkehrsanlagen
          § 124 Öffentliche Verkehrsanlagen
       Vierter Abschnitt Beobachtung der Oberfläche
          § 125 Messungen
Achter Teil Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen
    § 126 Untergrundspeicherung
    § 127 Bohrungen
    § 128 Alte Halden
    § 129 Versuchsgruben, Bergbauversuchsanstalten
    § 130 (aufgehoben)
    § 131 Hauptstellen für das Grubenrettungswesen
Neunter Teil Besondere Vorschriften für den Festlandsockel
    § 132 Forschungshandlungen
    § 133 Unterwasserkabel und Transit-Rohrleitungen
    § 134 Überwachung und Vollziehung von Verwaltungsakten, Zusammenwirken
vorherige Änderung nächste Änderung

    § 135 Kostenermächtigung


    § 135 Gebühren- und Auslagenermächtigung
    § 136 Zuständigkeiten für sonstige Verwaltungsaufgaben
    § 137 Übergangsregelung
Zehnter Teil Bundesprüfanstalt, Sachverständigenausschuß, Durchführung
    Erstes Kapitel Bundesprüfanstalt für den Bergbau
       § 138 Errichtung
       § 139 Aufgaben
       § 140 Inanspruchnahme, Gebühren
    Zweites Kapitel Sachverständigenausschuß, Durchführung
       § 141 Sachverständigenausschuß Bergbau
       § 142 Zuständige Behörden
       § 143 Verwaltungsvorschriften
Elfter Teil Rechtsweg, Bußgeld- und Strafvorschriften
    § 144 Klage vor den ordentlichen Gerichten
    § 145 Ordnungswidrigkeiten
    § 146 Straftaten
    § 147 Erforschung von Straftaten
    § 148 Tatort, Gerichtsstand
Zwölfter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
    Erstes Kapitel Alte Rechte und Verträge
       § 149 Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge
       § 150 Ausnahme von der Bergfreiheit von Bodenschätzen
       § 151 Bergwerkseigentum
       § 152 Aufrechterhaltene Rechte und Verträge zur Aufsuchung, Forschungshandlungen
       § 153 Konzessionen, Erlaubnisse und Verträge zur Gewinnung
       § 154 Bergwerke, Bergwerksberechtigungen und Sonderrechte
       § 155 Dingliche Gewinnungsrechte
       § 156 Aufrechterhaltene Rechte und Verträge über grundeigene Bodenschätze
       § 157 Grundrenten
       § 158 Erbstollengerechtigkeiten
       § 159 Alte Rechte und Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken
       § 160 Enteignung alter Rechte und Verträge
       § 161 Ausdehnung von Bergwerkseigentum auf aufgehobene Längenfelder
       § 162 Entscheidung, Rechtsänderung
    Zweites Kapitel Auflösung und Abwicklung der bergrechtlichen Gewerkschaften
       § 163 Auflösung und Umwandlung
       § 164 Abwicklung
       § 164a Überleitung
       § 165 Fortgeltendes Recht
    Drittes Kapitel Sonstige Übergangs- und Schlußvorschriften
       § 166 Bestehende Hilfsbaue
       § 167 Fortgeltung von Betriebsplänen und Anerkennungen
       § 168 Erlaubnisse für Transit-Rohrleitungen
       § 168a Genehmigungen im Bereich der Erweiterung des Küstenmeeres
       § 168b Vorhandene Unterwasserkabel
       § 169 Übergangszeit bei Unterstellung unter die Bergaufsicht, eingestellte Betriebe
       § 170 Haftung für verursachte Schäden
       § 170a Verjährung bei Bergschäden
       § 171 Eingeleitete Verfahren
       § 172 Mutungen
       § 173 Zusammenhängende Betriebe
       § 174 (aufgehoben)
       § 175 (aufgehoben)
       § 176 Außerkrafttreten von Landesrecht, Verweisung
       § 177 Berlin-Klausel
       § 178 Inkrafttreten
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 5 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Verwaltungskostengesetzes




§ 5 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes


vorherige Änderung nächste Änderung

Auf die Ausführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsverfahrensgesetz und das Verwaltungskostengesetz anzuwenden.



Auf die Ausführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden.

vorherige Änderung nächste Änderung

§ 135 Kostenermächtigung




§ 135 Gebühren- und Auslagenermächtigung


vorherige Änderung

1 Für Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen von Bundesbehörden auf Grund der §§ 132 bis 134 werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. 2 Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die kostenpflichtigen Tatbestände näher und sieht dabei feste Sätze oder Rahmensätze vor. 3 Die Gebührensätze sind so zu bemessen, daß der mit den Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen verbundene Personal- und Sachaufwand gedeckt wird; bei begünstigenden Amtshandlungen kann daneben die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen für den Gebührenschuldner angemessen berücksichtigt werden. 4 Der Personalaufwand kann nach der Zahl der Stunden bemessen werden, die für Prüfungen und Untersuchungen bestimmter Arten von Prüfungs- oder Untersuchungsgegenständen durchschnittlich benötigt werden.



1 Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen von Bundesbehörden auf Grund der §§ 132 bis 134 werden Gebühren und Auslagen erhoben. 2 Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die gebührenpflichtigen Tatbestände näher und sieht dabei feste Sätze oder Rahmensätze vor. 3 Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass der mit den individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen verbundene Personal- und Sachaufwand gedeckt wird; bei begünstigenden individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen kann daneben die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen für den Gebührenschuldner angemessen berücksichtigt werden.