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§ 8 - Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung (TierSeuchErEinfV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 13.12.1982 BGBl. I S. 1728; zuletzt geändert durch Artikel 383 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 18.12.1982; FNA: 7831-1-45-2 Tierseuchenbekämpfung
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§ 8



Nach § 31 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 3 bis 5 des Tiergesundheitsgesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 1a oder § 4a Absatz 1 einen Tierseuchenerreger, einen Impfstoff oder eine Antigenpräparation verbringt oder einführt oder

2.
einer vollziehbaren Auflage nach § 2 Absatz 2 Satz 3, § 3 Satz 2, § 4 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 3, § 6 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 oder § 7 Satz 2 erster Halbsatz zuwiderhandelt.





 

Frühere Fassungen von § 8 Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 12 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
vom 17.04.2014 BGBl. I S. 388

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 TierSeuchErEinfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSeuchErEinfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 12 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung
...  8 der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 ... 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 8 Nach § 31 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 3 bis 5 des Tiergesundheitsgesetzes wird ...