Tools:
Update via:
Zitierungen von § 4 Rebenpflanzgutverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 RebPflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RebPflV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2647
Artikel 1 3. RebPflVÄndV
... darf zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht werden." 2. In § 4 Absatz 3 wird in Nummer 3 der Punkt am Satzende durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 4 wird ...
Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung, der Saatgutverordnung und der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
V. v. 01.10.2018 BGBl. I S. 1571
Artikel 1 RebPflVuaVÄndV Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... § 4 der Rebenpflanzgutverordnung vom 21. Januar 1986 (BGBl. I S. 204), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juli 2017 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 06.07.2006 BGBl. I S. 1437
Artikel 1 2. RebPflVÄndV
... die für den Betriebssitz des Antragstellers zuständig ist." 3. § 4 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Der Antragsteller hat im Antrag zu ... „§ 23 Übergangsvorschriften (1) Abweichend von § 4 Abs. 3 Nr. 2 reicht es bis zum Ende des Anerkennungszeitraumes 2011 aus, wenn der Antragsteller ... des angegebenen Klons erwächst, das, ohne anerkannt zu sein, die Anforderungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a und b erfüllt. (2) Abweichend von § 6 Satz 1 in ... 19. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 4 Abs. 3, § 6 Satz 1) Anforderungen an den Rebenbestand 1 Allgemeines ...
Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 4 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... 18.12.2018, S. 85) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung." 2. § 4 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „Nr. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5221/v72242.htm