Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 06.07.2006 BGBl. I S. 1437
Artikel 1 2. RebPflVÄndV ... festgestellt werden, dass diese Virosen nicht mehr nachweisbar sind." 8. In § 10 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „drei" durch das Wort „zehn" ersetzt. ...
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