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Zitierungen von § 21 Rebenpflanzgutverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 RebPflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RebPflV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19a RebPflV Aufbewahrungspflicht
... dem Empfang der Partie aufzubewahren. Satz 1 gilt nicht in den Fällen der §§ 20 und 21 ...
Anlage 3 RebPflV (zu § 11 Abs. 1, § 16, § 21 Abs. 1) Verpackung (vom 14.07.2006)
Zitat in folgenden Normen
Saatgutaufzeichnungsverordnung
V. v. 21.01.1986 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4595
§ 1 SaatAufzV (vom 05.10.2021)
... in kleinen Mengen (§ 42 der Saatgutverordnung, § 31 der Pflanzkartoffelverordnung oder § 21 der Rebenpflanzgutverordnung ) an Letztverbraucher sind Aufzeichnungen entbehrlich. (4) Werden bei den Aufzeichnungen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 06.07.2006 BGBl. I S. 1437
Artikel 1 2. RebPflVÄndV
... getrennten und entsprechend bezeichneten Partien aufzubewahren." 16. In § 21 werden die Wörter „Bündeln oder Säcken" durch die Wörter ... 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 11 Abs. 1, § 16, § 21 Abs. 1) Verpackung 1 Inhalt der Packungen oder Bündel ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.03.2010 BGBl. I S. 282
Artikel 4 12. SaatGRÄndV Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... Wörter „mit einem veredelungsfähigen Auge" gestrichen. 2. § 21 wird wie folgt geändert: a) Das Wort „höchsten" wird durch das ...
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