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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Baumaschinenmeister
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BauMaschMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauMaschMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BauMaschMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (vom 17.12.2019)
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu ...
§ 3 BauMaschMeistPrV Gliederung und Inhalt der Prüfung (vom 01.09.2009)
... umfasst: 1. den wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen Teil nach § 4 , 2. den baumaschinentechnischen Teil nach § 5, 3. den berufs- und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 9 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Baumaschinenmeister
... umfasst: 1. den wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen Teil nach § 4 , 2. den baumaschinentechnischen Teil nach § 5, 3. den berufs- und ... ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen." 2. § 4 Absatz 8 wird wie folgt gefasst: „(8) Wurde in nicht mehr als einem der in ...
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