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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
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§ 6 - Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz (DirektZahlVerpflG)
neugefasst durch B. v. 28.04.2010 BGBl. I S. 588; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1928
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 7847-27 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 01.08.2004; FNA: 7847-27 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 6 Verkündung von Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung G. v. 22. Dezember 2011 BGBl. I S. 3044 m.W.v. 1. April 2012
Frühere Fassungen von § 6 DirektZahlVerpflG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2012 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3044 |
aktuell vorher | 17.04.2010 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes vom 14.04.2010 BGBl. I S. 418 |
aktuell | vor 17.04.2010 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 DirektZahlVerpflG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 DirektZahlVerpflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DirektZahlVerpflG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
G. v. 14.04.2010 BGBl. I S. 418
Artikel 1 1. DirektZahlVerpflGÄndG
... 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009" ersetzt. 6. Folgender § 6 wird angefügt: „§ 6 Verkündung von Rechtsverordnungen ... ersetzt. 6. Folgender § 6 wird angefügt: „§ 6 Verkündung von Rechtsverordnungen Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz ...
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... Wörter „oder elektronischen Bundesanzeiger*)" gestrichen. (104) § 6 des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2010 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5229/a166190.htm