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Frühere Fassungen von § 4 DirektZahlVerpflG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.12.2010 | Artikel 31 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934 |
aktuell vorher | 17.04.2010 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes vom 14.04.2010 BGBl. I S. 418 |
aktuell vorher | 01.05.2008 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes und des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes vom 22.04.2008 BGBl. I S. 738 |
aktuell | vor 01.05.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5229/al72335.htm