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§ 1 - Druckermeisterverordnung (DruckMstrV)
V. v. 16.08.1984 BGBl. I S. 1148; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.01.1985; FNA: 7110-3-81 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.01.1985; FNA: 7110-3-81 Handwerk im Allgemeinen
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§ 1 Berufsbild
(1) Dem Drucker-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Herstellung von Druck-Erzeugnissen, insbesondere Anfertigung von Druckformen und Drucken sowie Weiterverarbeitung von Drucken, in handwerksüblichen Verfahren.
(2) Dem Drucker-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
- Druckvorlagenherstellung:
- a)
- Kenntnisse über Reprovorlagen,
- b)
- Kenntnisse über Gestaltungsmöglichkeiten,
- c)
- Kenntnisse der Retusche,
- d)
- Kenntnisse über Stanzformzeichnungen,
- e)
- Kenntnisse der Sensitometrie,
- f)
- Kenntnisse der Farbenlehre,
- g)
- Kenntnisse über Reproduktionsmaterialien einschließlich ihrer Verarbeitung,
- h)
- Kenntnisse der Reproduktionstechniken,
- i)
- Kenntnisse der Geräte und Maschinen,
- k)
- Beurteilen der Reprovorlagen, der Retuschen und der Reprofilme sowie Bestimmen ihrer notwendigen Korrekturen,
- l)
- Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- m)
- Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 2.
- Druckformherstellung:
- a)
- Kenntnisse der Druckformarten,
- b)
- Kenntnisse der Layouttechnik,
- c)
- Kenntnisse der Manuskriptvorbereitung,
- d)
- Kenntnisse der Satzarten,
- e)
- Kenntnisse der Setzverfahren,
- f)
- Kenntnisse der Korrekturzeichen,
- g)
- Kenntnisse der berufsbezogenen Maßsysteme und Berechnungen,
- h)
- Kenntnisse des Umbruchs und der Montage,
- i)
- Kenntnisse der Druckformkorrektur,
- k)
- Kenntnisse des Andrucks,
- l)
- Kenntnisse der Geräte, Maschinen, Chemikalien und Hilfsstoffe,
- m)
- Kenntnisse der Falz- und der Ausschieß-Schemen,
- n)
- Beurteilen der Druckform und Bestimmen ihrer notwendigen Korrekturen,
- o)
- Festlegen der Montagemethoden,
- p)
- Herstellen der Einteilungs- und Standbogen,
- q)
- Festlegen der Kopiermethoden,
- r)
- Korrigieren der Texte,
- s)
- Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- t)
- Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 3.
- Druck und Druckverarbeitung:
- a)
- Kenntnisse der Druckverfahren,
- b)
- Kenntnisse der Druckmaschinensysteme,
- c)
- Kenntnisse der Vorbereitung und Einrichtung von Druckmaschinen,
- d)
- Kenntnisse des Fortdrucks,
- e)
- Kenntnisse über Prägen und Stanzen,
- f)
- Kenntnisse der Weiterverarbeitung, insbesondere des Schneidens, Falzens, Heftens und Klebens,
- g)
- Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- h)
- Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln,
- i)
- Vorbereiten und Einrichten von Druckmaschinen,
- k)
- Farbmischen,
- l)
- Drucken ein- und mehrfarbiger Produkte,
- m)
- Prägen und Stanzen auf der Druckmaschine,
- n)
- Kontrollieren der laufenden Produktion,
- o)
- Beurteilen der fertigen Druck-Erzeugnisse;
- 4.
- Werk- und Hilfsstoffe:
- a)
- Kenntnisse der Bedruckstoffe, der Druckfarben, der Druckformen und -platten sowie der lichtempfindlichen Materialien, insbesondere ihrer Eigenschaften und Verwendung,
- b)
- Kenntnisse über Klebstoffe, insbesondere ihrer Eigenschaften und Verwendung,
- c)
- Kenntnisse über Schmierstoffe, insbesondere ihrer Eigenschaften und Verwendung,
- d)
- Kenntnisse der berufsbezogenen Meß- und Prüftechniken,
- e)
- Prüfen der Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen,
- f)
- Anwenden der berufsbezogenen Werkstoffnormen;
- 5.
- Betriebstechnik:
- a)
- Kenntnisse über die wichtigsten Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere ihren Aufbau, ihre Wirkungsweise, ihren Betrieb, ihre Wartung und Instandhaltung,
- b)
- Kenntnisse über die Energieversorgung im Betrieb, insbesondere über energiesparende Maßnahmen,
- c)
- Kenntnisse über Elektronik,
- d)
- Kenntnisse über Steuer- und Regeltechnik,
- e)
- Kenntnisse über Klimatisierung,
- f)
- Überwachen technischer Betriebsmittel;
- 6.
- Qualitätskontrolle:
- a)
- Kenntnisse über Qualitätssicherung und -kontrolle,
- b)
- Kenntnisse über Prüf- und Kontrollmethoden,
- c)
- Kenntnisse der Abnahme- und Lieferbedingungen,
- d)
- Anwenden von Prüfmethoden;
- 7.
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung:
- a)
- Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Immissionsschutzes,
- b)
- Kenntnisse über Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene,
- c)
- Kenntnisse über persönliche Schutzausrüstung,
- d)
- Kenntnisse über Arbeitsplatzgestaltung.
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