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Artikel 7 - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 6. April 1974 über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen (LinKonVerKodÜbkG k.a.Abk.)
G. v. 17.02.1983 BGBl. II S. 62; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 04.06.2013 BGBl. I S. 1471
Geltung ab 24.02.1983; FNA: 9510-14 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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Geltung ab 24.02.1983; FNA: 9510-14 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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Artikel 7
(aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zum Seerecht G. v. 4. Juni 2013 BGBl. I S. 1471 m.W.v. 11. Juni 2013
Frühere Fassungen von Artikel 7 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 6. April 1974 über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 11.06.2013 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zum Seerecht vom 04.06.2013 BGBl. I S. 1471 |
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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 6. April 1974 über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 LinKonVerKodÜbkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LinKonVerKodÜbkG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
G. v. 04.06.2013 BGBl. I S. 1471
Artikel 3 SeeVersNachwGuaÄndG Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. April 1974 über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen
... Artikel 2 bis 7 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. April 1974 über einen Verhaltenskodex für ...
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