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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.08.2010 aufgehoben
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Anlage 2 - Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen (33. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1612; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 02.08.2010 BGBl. I S. 1065
Geltung ab 21.07.2004; FNA: 2129-8-33 Umweltschutz
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Geltung ab 21.07.2004; FNA: 2129-8-33 Umweltschutz
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Anlage 2 Information der Öffentlichkeit
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Der Öffentlichkeit sind folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
- 1.
- Informationen über eine oder mehrere festgestellte Überschreitungen:
- a)
- Ort oder Gebiet der Überschreitung;
- b)
- Art der überschrittenen Schwelle (Informationsschwelle oder Alarmschwelle);
- c)
- Beginn und Dauer der Überschreitung;
- d)
- höchste 1-Stunden- und 8-Stunden-Mittelwerte der Konzentration.
- 2.
- Vorhersage für den kommenden Nachmittag/Tag (die kommenden Nachmittage/Tage):
- a)
- geografisches Gebiet der erwarteten Überschreitung der Informations- oder Alarmschwelle;
- b)
- erwartete Änderung der Belastung (Verbesserung, Stabilisierung, Verschlechterung).
- 3.
- Informationen über betroffene oder gefährdete Bevölkerungsgruppen, mögliche gesundheitliche Auswirkungen und empfohlenes Verhalten:
- a)
- Beschreibung möglicher Symptome;
- b)
- der betroffenen oder gefährdeten Bevölkerung empfohlene Vorsichtsmaßnahmen, zum Beispiel Empfehlung, dass ungewohnte und erhebliche körperliche Anstrengungen im Freien und besondere sportliche Ausdauerleistungen vermieden werden sollten;
- c)
- weitere Informationsquellen.
- 4.
- Informationen über vorbeugende dauerhafte Maßnahmen zur Verminderung der Belastung oder Exposition:
- a)
- Angabe der wichtigsten Verursachergruppen;
- b)
- Empfehlungen für dauerhafte Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen.
- 5.
- Informationen über die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zur Verringerung des Risikos oder von Dauer und Ausmaß einer Überschreitung der Alarmschwelle.
Zitierungen von Anlage 2 33. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 33. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
33. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 33. BImSchV Unterrichtung der Öffentlichkeit
... überschritten oder ist dies zu erwarten, ist die Öffentlichkeit nach Anlage 2 zu unterrichten. Die Informationen sind täglich, bei erhöhten Ozonbelastungen ... in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Verpflichtungen in den Nummern 4 und 5 der Anlage 2 ist auf den Bericht des Umweltbundesamtes gemäß Absatz 3 zu verweisen. (3) ... Öffentlichkeit zugänglich. Im Bericht sind neben den in den Nummern 4 und 5 der Anlage 2 genannten Angaben zumindest folgende Informationen anzugeben: 1. Bewertung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5249/a72550.htm