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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.08.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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Anlage 8 - Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen (33. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1612; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 02.08.2010 BGBl. I S. 1065
Geltung ab 21.07.2004; FNA: 2129-8-33 Umweltschutz
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Geltung ab 21.07.2004; FNA: 2129-8-33 Umweltschutz
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Anlage 8 Referenzmethoden für Messung, Modellrechnung und Kalibrierung
Anlage 8 wird in 1 Vorschrift zitiert
- I.
- Referenzmethode zur Analyse von Ozon und zur Kalibrierung der Ozonmessgeräte:
- 1.
- Analysemethode: UV-Photometrie (ISO FDIS 13964)
- 2.
- Kalibrierungsmethode: Referenz UV-Photometer (ISO FDIS 13964, VDI 2468, B1.6)
Es kann auch eine andere Methode verwendet werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie gleichwertige Ergebnisse erbringt.
- II.
- Referenzverfahren für Ozon-Modellrechnungen
Zitierungen von Anlage 8 33. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 33. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
33. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 33. BImSchV Beurteilung der Luftqualität
... 4 und 5 genannten Kriterien. Die Referenzmethode für die Analyse von Ozon ist in Anlage 8 Abschnitt I festgelegt. (3) In Gebieten oder Ballungsräumen, in denen Messungen ...
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