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Änderung Anlage 3b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 15.06.2021
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Anlage 3b a.F. (alte Fassung) in der vor dem 15.06.2021 geltenden Fassung | Anlage 3b n.F. (neue Fassung) in der am 28.05.2022 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483 |
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(Text alte Fassung) Anlage 3b (neu) | (Text neue Fassung)Anlage 3b (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Einzelzahlungsverträgen |
----------- Anm. d. Red.: In der Bilddatei nicht konsolidiert: In Abschnitt 2 Nummer 1 wird jeweils die Angabe '§ 357a' durch die Angabe '§ 357b' ersetzt. ----------- |
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