Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage 3b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 15.06.2021

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 BGBEGuaÄndG am 15. Juni 2021 und Änderungshistorie des EGBGB

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Anlage 3b a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.06.2021 geltenden Fassung
Anlage 3b n.F. (neue Fassung)
in der am 28.05.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3b (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 3b (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Einzelzahlungsverträgen


vorherige Änderung

 


-----------
Anm. d. Red.: In der Bilddatei nicht konsolidiert:

In Abschnitt 2 Nummer 1 wird jeweils die Angabe '§ 357a' durch die Angabe '§ 357b' ersetzt.
-----------

Muster Widerrufsbelehrung Seite 1 (BGBl. 2021 I S. 1678)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 2 (BGBl. 2021 I S. 1679)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 3 (BGBl. 2021 I S. 1680)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 4 (BGBl. 2021 I S. 1681)



Anzeige