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Änderung Anlage 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 28.05.2022

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.05.2022 geltenden Fassung
Anlage 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 28.05.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 3 (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und Immobiliarförderdarlehensverträgen


Muster Widerrufsbelehrung Seite 1 (BGBl. 2021 I S. 1670)


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

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Anm. d. Red.: In der Bilddatei nicht konsolidiert:

In Abschnitt 2 Nummer 12 wird die Angabe '§ 357a' durch die Angabe '§ 357b' ersetzt.
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Muster Widerrufsbelehrung Seite 2 (BGBl. 2021 I S. 1671)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 3 (BGBl. 2021 I S. 1672)




(heute geltende Fassung)