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Änderung Anlage 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 13.06.2014
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Anlage 3 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 13.06.2014 geltenden Fassung | Anlage 3 n.F. (neue Fassung) in der am 28.05.2022 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483 |
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(Text alte Fassung) Anlage 3 (neu) | (Text neue Fassung)Anlage 3 (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und Immobiliarförderdarlehensverträgen |
----------- Anm. d. Red.: In der Bilddatei nicht konsolidiert: In Abschnitt 2 Nummer 12 wird die Angabe '§ 357a' durch die Angabe '§ 357b' ersetzt. ----------- |
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