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Änderung Anlage 3a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 15.06.2021
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Anlage 3a a.F. (alte Fassung) in der vor dem 15.06.2021 geltenden Fassung | Anlage 3a n.F. (neue Fassung) in der am 15.06.2021 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1666 |
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(Text alte Fassung) Anlage 3a (neu) | (Text neue Fassung)Anlage 3a (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Zahlungsdiensterahmenverträgen |
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