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Änderung Anlage 3b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 15.06.2021

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 3b a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.06.2021 geltenden Fassung
Anlage 3b n.F. (neue Fassung)
in der am 15.06.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1666
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3b (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 3b (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Einzelzahlungsverträgen


vorherige Änderung

 


Muster Widerrufsbelehrung Seite 1 (BGBl. 2021 I S. 1678)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 2 (BGBl. 2021 I S. 1679)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 3 (BGBl. 2021 I S. 1680)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 4 (BGBl. 2021 I S. 1681)


 (keine frühere Fassung vorhanden)