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Zitierungen von Artikel 9 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 EGBGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGBGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Gebäudegrundbuchverfügung (GGV)
Artikel 1 V. v. 15.07.1994 BGBl. I S. 1606; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 3 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
§ 14 GGV Begriffsbestimmungen, Teilung von Grundstück und von Gebäudeeigentum
... an einem Grundstück mehrere Nutzungsrechte, so sind sie mit dem sich aus Artikel 233 § 9 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ergebenden Rang einzutragen. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5257/v100512.htm