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Zitierungen von Artikel 53a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 53a EGBGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGBGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Bundesleistungsgesetz
neugefasst durch B. v. 27.09.1961 BGBl. I S. 1769, 1920; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 23 BLG
... die Anforderung in ihren Rechten betroffen werden, sind nach Maßgabe der Artikel 52, 53 und 53a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch auf die Entschädigung des ...
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