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Zitierungen von Artikel 232 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 232 EGBGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGBGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 233 EGBGB Drittes Buch. Sachenrecht (vom 08.09.2015)
... in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkt findet auf Überlassungsverträge unbeschadet des Artikels 232 § 1 der § 78 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik keine ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV)neugefasst durch B. v. 24.06.2002 BGBl. I S. 2562
Zitat in folgenden Normen
Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG)
Artikel 1 G. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2538, 2538; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
§ 1 SchuldRAnpG Betroffene Rechtsverhältnisse
... überlassen, 2. eines Überlassungsvertrages im Sinne des Artikels 232 § 1a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu Wohnzwecken oder zu ...
§ 7 SchuldRAnpG Kündigungsschutz durch Moratorium
... des Nutzers oder aus einem anderen wichtigen Grund erfolgt ist. (3) Artikel 232 § 4a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bleibt ...
§ 28 SchuldRAnpG Überlassungsverträge zu Erholungszwecken
... die Nutzungsbefugnis am Grundstück durch einen Überlassungsvertrag im Sinne des Artikels 232 § 1a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche eingeräumt worden, ...
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