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Zitierungen von Artikel 247 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 247 EGBGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGBGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 246b EGBGB Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen (vom 28.05.2022)
... zutreffend ausgefüllt in Textform übermitteln. In Fällen des Artikels 247 § 1 Absatz 2 Satz 6 kann der Unternehmer zur Erfüllung seiner Informationspflicht nach ...
Anlage 4 EGBGB (zu Artikel 247 § 2) Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite (vom 13.06.2014)
Anlage 5 EGBGB (zu Artikel 247 § 2) (vom 13.06.2014)
Anlage 6 EGBGB (zu Artikel 247 § 1 Absatz 2) Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS-Merkblatt) (vom 07.11.2023)
... ist der Verbraucher darauf hinzuweisen, dass er vom Kreditgeber jederzeit einen Tilgungsplan nach Artikel 247 § 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche verlangen kann.  ... die Formulierung aus Satz 2 (gegebenenfalls mit Gestaltungshinweis ) des Musters in Anlage 8 zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und Artikel 247 § 12 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum ... mit Gestaltungshinweis ) des Musters in Anlage 8 zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und Artikel 247 § 12 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche verwandt ...
Anlage 7 EGBGB (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge (vom 28.05.2022)
Anlage 8 EGBGB (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge (vom 28.05.2022)
 
Zitat in folgenden Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 356b BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen (vom 21.03.2016)
... Urkunde die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht nach § 492 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 247 § 6 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht, beginnt ...
§ 357b BGB Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen (vom 28.05.2022)
... dass an die Stelle der Unterrichtung über das Widerrufsrecht die Pflichtangaben nach Artikel 247 § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 6 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum ...
§ 491 BGB Verbraucherdarlehensvertrag (vom 07.11.2023)
... sind Verträge, 1. bei denen der Nettodarlehensbetrag ( Artikel 247 § 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) weniger als 200 ...
§ 491a BGB Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen (vom 21.03.2016)
... Der Darlehensgeber ist verpflichtet, den Darlehensnehmer nach Maßgabe des Artikels 247 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. (2) ... über die Merkmale gemäß den Abschnitten 3, 4 und 13 des in Artikel 247 § 1 Absatz 2 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten ... zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten Musters zu informieren. Artikel 247 § 1 Absatz 2 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche findet ...
§ 492 BGB Schriftform, Vertragsinhalt (vom 21.03.2016)
... Vertrag muss die für den Verbraucherdarlehensvertrag vorgeschriebenen Angaben nach Artikel 247 §§ 6 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche enthalten. ... bestimmt, kann der Darlehensnehmer vom Darlehensgeber jederzeit einen Tilgungsplan nach Artikel 247 § 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche verlangen. (4) ...
§ 493 BGB Informationen während des Vertragsverhältnisses (vom 30.12.2023)
... der Darlehensgeber den Darlehensnehmer über die Einzelheiten unterrichtet hat, die sich aus Artikel 247 § 15 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ergeben. ... ergeben. Abweichende Vereinbarungen über die Wirksamkeit sind im Rahmen des Artikels 247 § 15 Absatz 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ...
§ 494 BGB Rechtsfolgen von Formmängeln (vom 21.03.2016)
... sind nichtig, wenn die Schriftform insgesamt nicht eingehalten ist oder wenn eine der in Artikel 247 §§ 6 und 10 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ...
§ 495 BGB Widerrufsrecht; Bedenkzeit (vom 21.03.2016)
... wenn dadurch ein gerichtliches Verfahren vermieden wird und wenn der Gesamtbetrag (Artikel 247 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) geringer ist als die ...
§ 504 BGB Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit (vom 30.12.2023)
... in regelmäßigen Zeitabständen über die Angaben zu unterrichten, die sich aus Artikel 247 § 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ergeben. Ein ...
§ 505 BGB Geduldete Überziehung (vom 21.03.2016)
... er eine Überziehung des Kontos duldet, müssen in diesem Vertrag die Angaben nach Artikel 247 § 17 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche auf einem ... unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger über die sich aus Artikel 247 § 17 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ergebenden ...
§ 507 BGB Teilzahlungsgeschäfte (vom 21.03.2016)
... Schriftform des § 492 Abs. 1 nicht eingehalten ist oder im Vertrag eine der in Artikel 247 §§ 6, 12 und 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ... Abweichend von den §§ 491a und 492 Abs. 2 dieses Gesetzes und von Artikel 247 §§ 3, 6 und 12 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ...
§ 511 BGB Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (vom 21.03.2016)
... stehen (Beratungsleistungen), hat er den Darlehensnehmer über die sich aus Artikel 247 § 18 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ergebenden Einzelheiten ...
§ 655a BGB Darlehensvermittlungsvertrag (vom 21.03.2016)
... Darlehensvermittler ist verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 und § 13b Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen ...
§ 655b BGB Schriftform bei einem Vertrag mit einem Verbraucher (vom 21.03.2016)
... des Absatzes 1 Satz 1 und 2 nicht genügt oder vor dessen Abschluss die Pflichten aus Artikel 247 § 13 Abs. 2 sowie § 13b Absatz 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum ...
§ 655d BGB Nebenentgelte (vom 21.03.2016)
... die Höchstbeträge, die der Darlehensvermittler dem Verbraucher gemäß Artikel 247 § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ...

Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 977
Anhang VDLRÄndG zu Artikel 2 Nummer 5
... 6 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für ... verlangte Zusatzleistung (§ 359a Absatz 2 BGB in Verbindung mit Artikel 247 § 8 EGBGB), der nicht gleichzeitig die Voraussetzungen eines verbundenen Vertrags ... weitergehende Anpassungspflicht für entgeltliche Finanzierungshilfen gemäß Artikel 247 § 12 Absatz 1 Satz 4 EGBGB bleibt unberührt. ** Dieser Klammerzusatz ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Anhang 1 VerbrKredRLUG zu Artikel 2 Nr. 7
... (einsetzen: Firma des Unternehmers)" zu ersetzen. Anlage 3 (zu Artikel 247 § 2) Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite 1. Name ... Voraus- setzungen für diesen Zugang] Anlage 4 (zu Artikel 247 § 2) Europäische Verbraucherkreditinformationen bei 1. ... Voraus- setzungen für diesen Zugang] Anlage 5 (zu Artikel 247 § 2) Europäisches Standardisiertes Merkblatt  ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
Anhang VerbrRRLUG zu Artikel 2 Nummer 11
... 7 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für ... weitergehende Anpassungspflicht für entgeltliche Finanzierungshilfen gemäß Artikel 247 § 12 Absatz 1 Satz 5 EGBGB bleibt unberührt. ** Dieser Klammerzusatz ...

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Anlage 1 WohnImmoKredRLUG (zu Artikel 2 Nummer 6)
... 6 (zu Artikel 247 § 1 Absatz 2) Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS-Merkblatt)  ... Verbraucher darauf hinzuweisen, dass er vom Kreditgeber jederzeit einen Tilgungsplan nach Artikel 247 § 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche verlangen kann.  ... aus Satz 2 (gegebenenfalls mit Gestaltungshinweis ) des Musters in Anlage 8 zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und Artikel 247 § 12 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum ... mit Gestaltungshinweis ) des Musters in Anlage 8 zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und Artikel 247 § 12 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche verwandt ...
Anlage 2 WohnImmoKredRLUG (zu Artikel 2 Nummer 7)
... 7 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für ...
Anlage 3 WohnImmoKredRLUG (zu Artikel 2 Nummer 8)
... 8 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz
G. v. 06.06.2017 BGBl. I S. 1495
Artikel 7 FinAREG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Vermittlung von Verträgen nach Nummer 1." 2. Dem Artikel 247 § 4 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Wird in einem ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
Artikel 3 GWBuaÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... (BGBl. 2023 I Nr. 272) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 247 § 3 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 6" durch die Angabe „§ ...

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts
G. v. 23.01.2013 BGBl. I S. 101
Artikel 1 EGBGBuaÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... eingeleitet worden ist." 9. In Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 4 zu Artikel 247 § 2 wird jeweils in der linken Spalte in der Zeile „Datenbankabfrage" das Wort ...

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1600, 1942
Artikel 2 FernAbsÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (vom 04.08.2011)
... Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt. 3. Artikel 247 wird wie folgt geändert: a) § 6 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1666
Artikel 2 FinDLRAnpG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... bb) Die folgenden Sätze werden angefügt: „In Fällen des Artikels 247 § 1 Absatz 2 Satz 6 kann der Unternehmer zur Erfüllung seiner Informationspflicht nach ...

Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 977
Artikel 1 VDLRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... dass 1. an die Stelle der Widerrufsbelehrung die Pflichtangaben nach Artikel 247 § 6 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche treten,  ...
Artikel 2 VDLRÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... (BGBl. I S. 3145) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Artikel 247 wird wie folgt geändert: a) Dem § 2 Absatz 3 wird folgender Satz ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
Artikel 2 VerbrRRLUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken." 5. Artikel 247 wird wie folgt geändert: a) § 2 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 1 WohnImmoKredRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Urkunde die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht nach § 492 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 247 § 6 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht, beginnt ... Der Darlehensgeber ist verpflichtet, den Darlehensnehmer nach Maßgabe des Artikels 247 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren."  ... über die Merkmale gemäß den Abschnitten 3, 4 und 13 des in Artikel 247 § 1 Absatz 2 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten ... zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten Musters zu informieren. Artikel 247 § 1 Absatz 2 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche findet ... stehen (Beratungsleistungen), hat er den Darlehensnehmer über die sich aus Artikel 247 § 18 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ergebenden Einzelheiten ... (2) Der Darlehensvermittler ist verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 und § 13b Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen ...
Artikel 2 WohnImmoKredRLUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... die Wörter „und alle sonstigen Kosten" eingefügt. 3. Artikel 247 wird wie folgt geändert: a) § 1 wird wie folgt gefasst:  ... gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 erteilt werden." 4. Nach Artikel 247 wird folgender Artikel 247a eingefügt: „Artikel 247a Allgemeine ...

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113
Artikel 3 ZAGEG 2018 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... anzuwenden, die ab dem 13. Januar 2018 entstanden sind." 2. In Artikel 247 § 3 Absatz 1 Nummer 10 wird das Wort „Zahlungsauthentifizierungsinstruments" durch ...