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Zitierungen von Artikel 246c Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 246c EGBGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGBGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 312i BGB Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (vom 14.05.2024)
... Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann, 2. die in Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
Artikel 2 BGBEGuaÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Wörter „§ 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt. 4. Nach Artikel 246c werden die folgenden Artikel 246d und 246e eingefügt: „Artikel 246d ...
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