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Anlage - Verbraucherinsolvenzformularverordnung (VbrInsFV)
V. v. 17.02.2002 BGBl. I S. 703; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
Geltung ab 01.03.2002; FNA: 311-13-3 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtung
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Geltung ab 01.03.2002; FNA: 311-13-3 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtung
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Anlage Formulare
Anlage hat 4 frühere Fassungen
Formulare (BGBl. 2014 I S. 827 - 870) (öffnet PDF-Datei in neuem Fenster)
- Anm.
- d. Red.: Spätere Änderungen sind der PDF-Datei nicht berücksichtigt!
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung V. v. 16. Dezember 2022 BGBl. I S. 2368 m.W.v. 22. Dezember 2022
Frühere Fassungen von Anlage VbrInsFV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5263/a72782.htm