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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2007 aufgehoben

§ 2 - Datenweiterleitungs-Verordnung (DWV)

V. v. 19.06.1980 BGBl. I S. 722; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.07.1980; FNA: 7100-7 Gewerbeordnung
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§ 2



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 156 der Gewerbeordnung auch im Land Berlin.

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Zitierungen von § 2 DWV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 DWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DWV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 DWV
... verwertbaren Datenträgern gegen Erstattung der Kosten weitergegeben. Alle in § 2 Abs. 1 der Datenerfassungs-Verordnung vom 24. November 1972 (BGBl. I S. 2159) in der jeweils ...