Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 7 - Gesetz über die Prozeßkostenhilfe (PKHG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.

(2) Folgende Vorschriften treten am Tage nach der Verkündung in Kraft:

1.
§ 117 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung in der Fassung des Artikels 1 Nr. 4;

2.
die §§ 516, 552 der Zivilprozeßordnung in der Fassung des Artikels 1 Nr. 6;

3.
§ 16 Abs. 5 des Gerichtskostengesetzes in der Fassung des Artikels 2 Nr. 1 Buchstabe a;

4.
§ 11a Abs. 4 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung des Artikels 4 Nr. 11 Buchstabe c;

5.
§ 20 Abs. 2 des Ehegesetzes in der Fassung des Artikels 4 Nr. 16;

6.
Artikel 5 Nr. 3, 4 und 5.



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