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§ 3 - Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (KapErhStG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 10.10.1967 BGBl. I S. 977; zuletzt geändert durch Artikel 38 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294
Geltung ab 01.01.1966; FNA: 610-6-4 Allgemeines Steuerrecht
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§ 3 Anschaffungskosten nach Kapitalerhöhung



Als Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Nennkapitals erworbenen Anteilsrechte und der auf sie entfallenen neuen Anteilsrechte gelten die Beträge, die sich für die einzelnen Anteilsrechte ergeben, wenn die Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Nennkapitals erworbenen Anteilsrechte auf diese und auf die auf sie entfallenen neuen Anteilsrechte nach dem Verhältnis der Anteile am Nennkapital verteilt werden.

 
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