Bekanntmachung - Siebente Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (7. AUGBek  k.a.Abk.)

B. v. 17.10.1989 BGBl. I S. 1924
Geltung ab 31.10.1989; FNA: 319-89-1-7 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:

1.
In den Vereinigten Staaten von Amerika:

Ohio

Nevada

2.
In Kanada:

Ontario

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 24. Februar 1989 (BGBl. I S. 372).



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