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§ 10 - Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (TechKontrollV)

§ 10 Berichtswesen



(1) 1Die nach Bundes- und Landesrecht zuständigen Behörden übermitteln dem Bundesamt für Logistik und Mobilität jeweils für zwei Kalenderjahre spätestens zwei Monate nach deren Ablauf einen nach dem Muster in Anlage 3 für ihren Bereich erstellten Bericht über die Anwendung dieser Verordnung mit folgenden Angaben:

1.
Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge, aufgeschlüsselt nach den Fahrzeugklassen und nach dem Zulassungsland gemäß des Anhangs V (Übersichtstabelle) der Richtlinie 2014/47/EU,

2.
Anzahl der festgestellten Mängel zu den Prüfpunkten des Anhangs IV Nummer 10 der Richtlinie 2014/47/EU, aufgeschlüsselt nach den Fahrzeugklassen und nach dem Zulassungsland gemäß des Anhangs V (Ergebnisse der gründlicheren Kontrollen) der Richtlinie 2014/47/EU.

2Das Musterformular ist in elektronischem Format für jedes Zulassungsland zu erstellen und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität ausschließlich per De-Mail oder E-Mail zu übermitteln.

(2) 1Das Bundesamt für Logistik und Mobilität erstellt auf Grund der Berichte nach Absatz 1 einen für Deutschland zusammengefassten Bericht und übersendet diesen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Weiterleitung an die Kommission der Europäischen Union. 2Der Bericht wird den obersten Verkehrsbehörden der Länder übermittelt.





 

Frühere Fassungen von § 10 TechKontrollV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.03.2023Artikel 17 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
vom 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
aktuell vorher 20.05.2018Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
vom 08.05.2018 BGBl. I S. 544
aktuell vorher 18.08.2017Artikel 4 Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 08.08.2017 BGBl. I S. 3158
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 472 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße und zur Änderung der Fahrpersonalverordnung
vom 19.12.2011 BGBl. I S. 2835
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 469 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 TechKontrollV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 TechKontrollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TechKontrollV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 TechKontrollV Zuständigkeiten (vom 09.03.2023)
... Berichtswesen mit der Kommission der Europäischen Union entsprechend der §§ 8 bis 10  ...
Anlage 3 TechKontrollV (zu § 10 Absatz 1) Muster des Formulars für den Bericht an das Bundesamt für Logistik und Mobilität über die Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge und über Verstöße und Maßnahmen bei festgestellten technischen Mängeln (vom 09.03.2023)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 17 BALMG Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
... § 3 Absatz 3, § 4 Absatz 2 Satz 2, in den §§ 8 und 9 Absatz 1 Satz 1, in § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 , in der Überschrift zu § 11, in § 11 Nummer 1 sowie in der Überschrift zu ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 469 9. ZustAnpV Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
...  In § 10 Abs. 2 der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße vom ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
V. v. 08.05.2018 BGBl. I S. 544
Artikel 1 TechKontrollVÄndV
... Fahrzeug zugelassen ist, welche die erforderlichen Maßnahmen ergreift." 9. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 3 wird gestrichen. 10. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 10 Absatz 1 ) Muster des Formulars für den Bericht an das Bundesamt für Güterverkehr über ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße und zur Änderung der Fahrpersonalverordnung
V. v. 19.12.2011 BGBl. I S. 2835
Artikel 1 TechKontrollVuaÄndV Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
... durch das Wort „gefährlicher" ersetzt. 7. In § 10 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „der Anlage 1" durch die Wörter „des ...

Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.08.2017 BGBl. I S. 3158
Artikel 4 FPersuStVRÄndV Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
... 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 10 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die nach Bundes- und Landesrecht zuständigen ... 2. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 10 Absatz 1 ) Muster des Formulars für den Bericht an das Bundesamt für Güterverkehr über ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 472 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
...  In § 10 Absatz 2 der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße ...