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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2012 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger/zur Schornsteinfegerin (SchfAusbV k.a.Abk.)
V. v. 31.01.1997 BGBl. I S. 179; aufgehoben durch § 9 V. v. 20.06.2012 BGBl. I S. 1430
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 7110-6-55 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.08.1997; FNA: 7110-6-55 Handwerk im Allgemeinen
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§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Anwenden berufsspezifischer Rechtsgrundlagen,
- 6.
- Anwenden von Vorschriften des Baurechts und des Brandschutzes,
- 7.
- Anwenden von Vorschriften des Umweltschutzes, umweltgerechter Umgang mit Stoffen,
- 8.
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
- 9.
- Planen, Vorbereiten und Dokumentieren von Arbeitsabläufen,
- 10.
- Instandhalten von Reinigungs-, Kehr-, Meß- und Prüfgeräten,
- 11.
- Prüfen der Funktion sowie der Betriebs- und Brandsicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen,
- 12.
- Prüfen von technischen Anlagen und Einrichtungen in Hinsicht auf Energieeinsparung und Umweltschutz,
- 13.
- Feststellen und Dokumentieren von Mängeln und Funktionsstörungen, Einleiten von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr,
- 14.
- Messen und Feststellen von Werten zum Immissionsschutz und zur Energieeinsparung, Beurteilen der Ergebnisse,
- 15.
- Kehren, Reinigen und Überprüfen von Feuerungsanlagen und ähnlichen Einrichtungen sowie Zusatzeinrichtungen,
- 16.
- Überprüfen und Reinigen von Lüftungsanlagen und ähnlichen Einrichtungen,
- 17.
- Führen von Kundengesprächen, Durchführen von Beratungen.
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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger/zur Schornsteinfegerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SchfAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchfAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 SchfAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
Anlage SchfAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger/zur Schornsteinfegerin
... 4 1 Berufsbildung (§ 3 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und ... zu vermitteln 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... Betriebes beschreiben 3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3) a) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen b) wesentliche Bestimmungen ... nennen 4 Arbeitssicherheit und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4) a) berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere ... von Vorschriften des Baurechts und des Brandschutzes(§ 3 Nr. 6) a) einschlägige Vorschriften anwenden, insbesondere aa) ... von Vorschriften des Umweltschutzes, umweltgerechter Umgang mit Stoffen (§ 3 Nr. 7) a) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 3 Nr. 8) a) Skizzen, Zeichnungen und Belegungspläne lesen, erstellen und anwenden ... Vorbereiten und Dokumentieren von Arbeitsabläufen (§ 3 Nr. 9) a) Arbeitsplatz in der Werkstatt und vor Ort ... von Reinigungs-, Kehr-, Meß- und Prüfgeräten (§ 3 Nr. 10) a) Werkzeuge und Geräte warten und aufbewahren, insbesondere Kehrgeräte, ... Funktion sowie der Betriebs- und Brandsicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen (§ 3 Nr. 11) a) Arbeits- und Prüfgeräte, insbesondere für baurechtliche und ... technischen Anlagen und Einrichtungen in Hinsicht auf Energieeinsparung und Umweltschutz (§ 3 Nr. 12) a) Einrichtungen und Anlagen für die Brennstofflagerung und ... Mängeln und Funktionsstörungen, Einleiten von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (§ 3 Nr. 13) a) Arbeits- und Reinigungsgeräte, insbesondere für Sofortmaßnahmen ... von Werten zum Immissionsschutz und zur Energieeinsparung, Beurteilen der Ergebnisse (§ 3 Nr. 14) a) Meß- und Prüfgeräte auswählen und vorbereiten b) ... von Feuerungsanlagen und ähnlichen Einrichtungen sowie Zusatzeinrichtungen (§ 3 Nr. 15) a) Arbeits- und Reinigungsgeräte sowie Meß- und Prüfgeräte ... und Reinigen von Lüftungs- anlagen und ähnlichen Einrichtungen (§ 3 Nr. 16) a) Arbeits- und Reinigungsgeräte sowie Meß- und Prüfgeräte ... von Kundengesprächen, Durchführen von Beratungen (§ 3 Nr. 17) a) Kundengespräche ...
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