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§ 6 - Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungsV)

V. v. 24.04.1978 BGBl. I S. 553; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022
Geltung ab 01.08.1978; FNA: 2170-5-3 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen

§ 6 Verwendungszweck



(1) Der Träger darf Leistungen im Sinne des § 1 nur zur Vorbereitung und Durchführung der von den Vertragsparteien bestimmten Maßnahmen verwenden. Diese Maßnahmen müssen sich auf Einrichtungen beziehen, in denen der Leistende oder derjenige, zu dessen Gunsten die Leistung erbracht wird, untergebracht ist oder untergebracht werden soll.

(2) Der Träger darf Leistungen im Sinne des § 1 erst verwenden, wenn die Finanzierung der Maßnahme, für die sie gewährt werden, gesichert und in einem Finanzierungsplan ausgewiesen ist.



 

Zitierungen von § 6 HeimsicherungsV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 HeimsicherungsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HeimsicherungsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 HeimsicherungsV Leistungen zum Betrieb
... Vorschriften des § 6 Abs. 2 sowie der §§ 7 und 8 gelten nicht für Leistungen im Sinne des § 1, die ...
§ 16 HeimsicherungsV Prüfung
... Der Träger hat die Einhaltung der in den §§ 5 bis 15 genannten Pflichten für jedes Kalenderjahr, spätestens bis zum 30. September des ...
§ 17 HeimsicherungsV Aufzeichnungspflicht
... nach § 5, 3. der Verwendungszweck der Leistungen nach § 6 , 4. das Verhältnis der Leistungen im Sinne des § 1 und der ...
§ 19 HeimsicherungsV Prüfungsbericht
... in welcher Form der Träger gegen die ihm obliegenden Pflichten nach den §§ 5 bis 15 verstoßen hat. (2) Ergeben sich bei der Prüfung, insbesondere bei ...
§ 20 HeimsicherungsV Ordnungswidrigkeiten
... und Informationspflicht zuwiderhandelt, 2. Leistungen entgegen § 6 Abs. 1 nicht für den bestimmten Zweck oder entgegen § 6 Abs. 2 verwendet, 3. ... Leistungen entgegen § 6 Abs. 1 nicht für den bestimmten Zweck oder entgegen § 6 Abs. 2 verwendet, 3. der Vorschrift des § 8 Abs. 1 über die ...