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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben
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§ 7 - Hebammengesetz (HebG)
G. v. 04.06.1985 BGBl. I S. 902; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1759
Geltung ab 01.07.1985; FNA: 2124-14 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Geltung ab 01.07.1985; FNA: 2124-14 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 7
Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach § 6 Abs. 1 ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs. Weiter ist Voraussetzung:
- 1.
- Der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder
- 2.
- der Hauptschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Bewerber
- a)
- eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder
- b)
- eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat
- 3.
- die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen G. v. 30. September 2008 BGBl. I S. 1910 m.W.v. 24. Oktober 2008
Frühere Fassungen von § 7 HebG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.10.2008 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen vom 30.09.2008 BGBl. I S. 1910 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 HebG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 HebG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HebG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen
G. v. 30.09.2008 BGBl. I S. 1910
Artikel 2 MPhGuaÄndG Änderung des Hebammengesetzes
... § 7 Satz 1 des Hebammengesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 902), das zuletzt durch Artikel 4 der ...
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