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Zitierungen von § 20 Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 EGZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 49 1. BMJBBG Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
...  1. Die §§ 1, 2, 13, 16 und 17 werden aufgehoben. 2. Der § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Übergangsvorschriften zum Sechsten ... werden aufgehoben. 2. Der § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen ... Grund dieses Gesetzes weniger als bisher zu leisten hat." 3. Der bisherige § 20 wird § 21 und erhält folgende Überschrift: „§ 21 ...

Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes
G. v. 07.07.2009 BGBl. I S. 1707
Artikel 2 KtoPfRefG Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
... vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), wird wie folgt geändert: 1. Dem § 20 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Absätze 1 und 2 gelten ...