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Frühere Fassungen von Anlage 2 Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 11.08.2023 | Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 07.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 210 |
aktuell vorher | 26.11.2015 | Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 12.11.2015 BGBl. I S. 2074 |
aktuell vorher | 30.04.2011 | Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 15.04.2011 BGBl. I S. 649 |
aktuell | vor 30.04.2011 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5337/al170973.htm